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Am Anger in 99326 Ilmtal

Die Am Anger in Ilmtal verläuft nur durch das Postleitzahlgebiet 99326 . Der nächstgelegene Ortsteil ist Großliebringen.

Karte und Lage

  • Nächste ÖPNV-Station: Großliebringen (37 m)
  • Verkehrsmittel: Bus
  • Abfahrten werktags: ca. 15 pro Tag
Kartendaten © OpenStreetMap, ÖPNV-Daten © BKG, dl-de/by-2-0.

Lageprofil für Immobilien

  • ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
  • E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
ÖPNV-AnbindungGroßliebringen (37 m); ca. 15 Abfahrten werktags
Ladeinfrastruktur12 Ladepunkte im PLZ-Gebiet, 1 Schnellladeeinrichtungen, bis 72 kW
Digitale Infrastruktur58,3 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 33,3 % FTTB/H-Gigabit, 92,5 % 5G-Flächenabdeckung (Landkreis Ilm-Kreis, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
Altersstruktur8.257 unter 10 Jahre (7,7 %), 29.398 ab 65 Jahre (27,6 %) (Ilm-Kreis, Stand 31.12.2024)
Arbeitsmarkt40.534 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Ilm-Kreis), Stand 30.06.2024
Zensus 202227.869 Einwohner (Arnstadt, Stadt, Abweichung zur Fortschreibung 158, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten der Am Anger
NameAm Anger
Postleitzahl99326
OrtIlmtal
OrtsteilGroßliebringen
Breitengrad50.752193
Längengrad11.122315
Vorwahl03629
TelefonnetzStadtilm
LandThüringen
LandkreisIlm-Kreis
GemeindeIlmtal
KarteKarte und Lage
Fakten zur Gemeinde Ilmtal
Gemeindeschlüssel16070056
Regionalschlüssel160700056056
GemeindetypKreisangehörige Gemeinde
VerwaltungGemeindeverwaltung Ilmtal
Wassergasse 4
99326 Ilmtal
Bevölkerungsdichte39 Ew. je km²
Fläche102,7 km²
Einwohner3964
davon weiblich1997
davon männlich1967

Gemeinde-Übersichtskarte(n)

Ilmtal
Gemeindekarte Ilmtal
Steuersätze von Ilmtal
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer-Hebesatz
Ilmtal---

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Die Hebesätze werden aus den aktualisierten Bestandsdaten geladen; für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.