Die Straße Am Sommerberg liegt in Bad Überkingen im Bereich Unterböhringen. Sie ist dem Postleitzahlgebiet 73337 zugeordnet. Ortsteilbezug: Unterböhringen.
Die Straße Am Sommerberg liegt in Bad Überkingen im Bereich Unterböhringen. Der Wohnqualität-Index liegt bei 82 von 100 Punkten und bewertet die Lage anhand von Versorgung, Erreichbarkeit, Wohnungsmarkt, Sicherheit, Umwelt und Infrastruktur. Die Marktindikatoren stammen aus Zensus 2022 und BBSR INKAR; sie beschreiben das Umfeld und ersetzen keine Objektbewertung.
Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.
ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
Gesundheit: Traumazentrum regional erreichbar Das nächste Traumazentrum liegt bis 15 km entfernt.
Schule: Grundschule sehr nah Die nächste Grundschule liegt bis 750 m entfernt.
BBSR INKAR: Kaufkraft 36.224 EUR je Einwohner (Gemeinde), Einzelhandelskaufkraft 10.178 EUR je Einwohner (Gemeinde), Steuerkraft 1.421 EUR je Einwohner (Gemeinde)
Wohnungsmarkt regional
BBSR INKAR: Angebotsmieten 10,00 EUR/m² (Kreis, 2024), Baulandpreise 251,76 EUR/m² (Kreis, 2022), Baugenehmigungen 1,3 Wohnungen je 1.000 Einwohner (2023)
Nächste BASt-Dauerzählstelle: Göppingen, B 10, 11,7 km, 44.445 Kfz/Tag, 2.720 Schwerverkehr/Tag, 6,1 % Schwerverkehr (Jahreswert 2023)
Motorisierung
2.779 Pkw, 734 Pkw je 1.000 Einwohner, 3.496 Kraftfahrzeuge insgesamt, 329 Krafträder, 144 Lkw (Bad Überkingen, Stand 01.01.2025)
Verkehrssicherheit
6 erfasste Verkehrsunfälle mit Personenschaden in der Region/Gemeinde 2024
Regionale Sicherheitslage
PKS 2024: 9.793 registrierte Fälle, 3.778 Fälle je 100.000 Einwohner, Aufklärungsquote 62,4 % (Landkreis Göppingen; Hellfelddaten, nicht straßengenau)
Schienenlärm
EBA-Umgebungslärmkartierung: keine betroffenen Einwohner in der EBA-Gemeindestatistik ausgewiesen (Stand 30.06.2022)
Natur, Umwelt & KulturKulturumfeld, Schutzgebiete, Schutzgebiete Nähe
Kulturumfeld
Nächstes BKG/UNESCO-Welterbe: Grenzen des Römischen Reiches, Kastell und Lagerdorf Schirenhof, transnationale, serielle Kulturstätte, Aufnahme 1987; erweitert 2005 und 2008, 18,4 km
Schutzgebiete
BfN: 6,5 % Naturschutzgebiete, 43,3 % FFH-Gebiet, 85,0 % Vogelschutzgebiete, 11,2 % Landschaftsschutzgebiete in der Gemeinde (Flächen können sich zwischen Kategorien überlagern)
Schutzgebiete Nähe
BfN: Gemeindezentrum liegt im Schutzgebiet Mittlere Schwäbische Alb (Vogelschutzgebiet); nächstes strenges Schutzgebiet: Hausener Wand (Naturschutzgebiet, 0,93 km); Auswahl: FFH-Gebiet: Filsalb | Landschaftsschutzgebiet: Burren; Haarberg; Hausener Wand; Märzenhalde; Sommerschafweide am Kahlenstein; Sommerschafweide am Kuchberg; Sommerschafweide an der Eichhalde; Sommerschafweide an der
Flächennutzung
Siedlung 6,1 %, Verkehr 4,1 %, Wald 35,6 %, Landwirtschaft 53,2 %, Gewässer 0,4 %; Wohnbaufläche 80 ha, Industrie/Gewerbe 25 ha (Bad Überkingen, Stand 31.12.2021)
Bundeswahlleiterin: Wahlkreis 263 Göppingen, Wahlbeteiligung 82,4 %, stärkste Zweitstimme: CDU 33,5 %, stärkste Erststimme: CDU 37,1 %, Wahlkreisgewinner nach Zweitstimmendeckung: CDU (amtliches Wahlkreisergebnis, kein Straßen- oder Gemeindeergebnis)
Zweitstimmenanteile
CDU 33,5 %, SPD 14,4 %, GRÜNE 9,4 %, AfD 23,3 %, Die Linke 5,5 %, FDP 5,5 %, BSW 4,3 %, FREIE WÄHLER 1,5 % im Bundestagswahlkreis 263
Wahlkreis-Strukturdaten
Bundeswahlleiterin: Bevölkerung 259.200, verfügbares Einkommen 25.798 EUR/Ew., Arbeitslosenquote 4,8 %, Pkw 659 je 1.000 Ew. (Stichtage je Strukturmerkmal unterschiedlich)
Gemeinde Bad Überkingen Aufhauser Str. 4 73337 Bad Überkingen
Bevölkerungsdichte
158 Ew. je km²
Fläche
24,04 km²
Einwohner
3.788
davon weiblich
1.940
davon männlich
1.848
Übersichtskarten in der Gemeinde
Bad Überkingen
Steuersätze in Bad Überkingen
Ort
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuerhebesatz
Bad Überkingen
380
390
380
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.