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Kirchwahlingen in 27336 Rethem

Straße und Lage

Die Kirchwahlingen liegt in Rethem im Bereich Böhme. Sie ist dem Postleitzahlgebiet 27336 zugeordnet. Ortsteilbezug: Böhme.

Wohn- und Standortprofil

  • Wohnqualität62/100 - solide Wohnqualität
  • Breitband10,5 % Gigabit-Verfügbarkeit

Für diese Straße liegt derzeit keine belastbare Straßenkoordinate vor. Koordinatenabhängige Nahdaten werden deshalb ausgeblendet, bis der Straßenpunkt im Neuaufbau bereinigt ist.

Lageprofil für Immobilien

62/100

Wohnqualität-Index

solide Wohnqualität aus 66 % Datenabdeckung.

  • Digitale Infrastruktur10,5 % Gigabit-Verfügbarkeit19
  • Wohnungsmarkt4,94 €/m² Miete, 5,2 % Leerstand83
  • Verkehrssicherheit3,5 Unfälle je 1.000 Einwohner78
  • Regionale SicherheitslagePKS-HZ 7.492 je 100.000 Einwohner im Kreis Heidekreis66
  • Umfeldstruktur16,8 % Wald, 2,3 % Gewässer61
  • E-Mobilität10 Ladepunkte im PLZ-Gebiet76

Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.

  • E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
  • Breitband: unterdurchschnittliche Gigabit-Verfügbarkeit Die Gigabit-Abdeckung liegt unter 50 % der Haushalte.
  • Verkehr: wenige erfasste Unfälle Region/Gemeinde mit niedriger Fallzahl im aktuellen Unfallatlas.
  • Wohnumfeld: 1.168 Wohnungen Wohnungsbestand als Kontext für Marktdichte und Siedlungsstruktur.
Ladeinfrastruktur10 Ladepunkte im PLZ-Gebiet, 0 Schnellladeeinrichtungen, bis 22 kW
Motorisierung1.549 Pkw, 664 Pkw je 1.000 Einwohner, 2.097 Kraftfahrzeuge insgesamt, 185 Krafträder, 143 Lkw (Rethem (Aller), Stadt, Stand 01.01.2025)
Digitale Infrastruktur10,5 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 10,5 % FTTB/H-Gigabit, 99,0 % 5G-Flächenabdeckung (Stadt Rethem (Aller), Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
FlächennutzungSiedlung 5,7 %, Verkehr 4,7 %, Wald 16,8 %, Landwirtschaft 64,2 %, Gewässer 2,3 %; Wohnbaufläche 92 ha, Industrie/Gewerbe 39 ha (Rethem (Aller), Stand 31.12.2021)
Verkehrssicherheit8 erfasste Verkehrsunfälle mit Personenschaden in der Region/Gemeinde 2024
Regionale SicherheitslagePKS 2024: 10.610 registrierte Fälle, 7.492 Fälle je 100.000 Einwohner, Aufklärungsquote 63,1 % (Heidekreis; Hellfelddaten, nicht straßengenau)
Wohnungsbestand1.168 Wohnungen, 755 Wohngebäude (Rethem (Aller), Stadt)
Zensus WohnenØ Nettokaltmiete 4,94 €/m², Leerstandsquote 5,2 %, Eigentümerquote 59,1 %, Ø Wohnfläche 119,5 m², 66 leerstehende Wohnungen (Rethem (Aller), Stadt, Stand 15.05.2022)
DemografieDurchschnittsalter 44,4 Jahre (Rethem (Aller), Stadt)
Altersstruktur246 unter 10 Jahre (10,5 %), 512 ab 65 Jahre (22,0 %) (Rethem (Aller), Stadt, Stand 31.12.2024)
Arbeitsmarkt589 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Rethem (Aller), Stadt), Stand 30.06.2024
WanderungSaldo 37 (203 Zuzüge, 166 Fortzüge) (Rethem (Aller), Stadt, 2024)
Sterbefälle33 Sterbefälle (Rethem (Aller), Stadt, 2024)
Zensus 20222.299 Einwohner (Rethem (Aller), Stadt, Abweichung zur Fortschreibung -62, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten zur Kirchwahlingen

Straßendaten
NameKirchwahlingen
Postleitzahl27336
OrtRethem
OrtsteilBöhme
Vorwahl05165
TelefonnetzRethem Aller
LandNiedersachsen
RegierungsbezirkStatistische Region Lüneburg
LandkreisHeidekreis
GemeindeRethem (Aller), Stadt
Gemeinde Rethem (Aller), Stadt
Gemeindeschlüssel03358018
Regionalschlüssel033585402018
GemeindetypStadt
VerwaltungSamtgemeinde Rethem/Aller
Lange Straße 4
27336 Rethem (Aller), Stadt
Bevölkerungsdichte68 Ew. je km²
Fläche34,08 km²
Einwohner2.332
davon weiblich1.154
davon männlich1.178

Übersichtskarten in der Gemeinde

Rethem (Aller), Stadt
Gemeindekarte Rethem (Aller), Stadt
Steuersätze in Rethem (Aller), Stadt
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuerhebesatz
Rethem (Aller), Stadt500500450

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.