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Kirschweg in 06507 Gernrode

Die Kirschweg in Gernrode verläuft nur durch das Postleitzahlgebiet 06507 . Der nächstgelegene Ortsteil ist Gernrode.

Karte und Lage

  • Nächste ÖPNV-Station: Gernrode (Harz), Kreisverkehr (166 m)
  • Verkehrsmittel: Bus
  • Abfahrten werktags: ca. 64 pro Tag
Kartendaten © OpenStreetMap, ÖPNV-Daten © BKG, dl-de/by-2-0.

Lageprofil für Immobilien

  • ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
  • Altersstruktur: hoher Seniorenanteil Der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren liegt bei rund 30,7 %.
ÖPNV-AnbindungGernrode (Harz), Kreisverkehr (166 m); ca. 64 Abfahrten werktags
Digitale Infrastruktur66,9 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 48,5 % FTTB/H-Gigabit, 89,0 % 5G-Flächenabdeckung (Landkreis Harz, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
Altersstruktur14.488 unter 10 Jahre (7,1 %), 63.047 ab 65 Jahre (30,7 %) (Harz, Landkreis, Stand 31.12.2024)
Arbeitsmarkt70.814 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Harz, Landkreis), Stand 30.06.2024
Zensus 20228.611 Einwohner (Ballenstedt, Stadt, Abweichung zur Fortschreibung -250, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten der Kirschweg
NameKirschweg
Postleitzahl06507
OrtGernrode
OrtsteilGernrode
Breitengrad51.732498
Längengrad11.151514
Vorwahl039485
TelefonnetzGernrode Harz
LandSachsen-Anhalt
LandkreisHarz
GemeindeGernrode, Stadt
KarteKarte und Lage
Fakten zur Gemeinde Gernrode, Stadt
Gemeindeschlüssel15085120
GemeindetypStadt
VerwaltungGernrode/Harz
Marktstraße 20
6507 Gernrode
Bevölkerungsdichte111 Ew. je km²
Fläche34,07 km²
Einwohner3765
davon weiblich1940
davon männlich1825

Gemeinde-Übersichtskarte(n)

Gernrode, Stadt
Gemeindekarte Gernrode, Stadt
Steuersätze von Gernrode, Stadt
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer-Hebesatz
Gernrode, Stadt---

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Die Hebesätze werden aus den aktualisierten Bestandsdaten geladen; für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.