Die Straße Mehltheurer liegt in Marktl im Bereich Mehltheurer. Der Wohnqualität-Index liegt bei 75 von 100 Punkten und bewertet die Lage anhand von Versorgung, Erreichbarkeit, Wohnungsmarkt, Sicherheit, Umwelt und Infrastruktur. Die Marktindikatoren stammen aus Zensus 2022 und BBSR INKAR; sie beschreiben das Umfeld und ersetzen keine Objektbewertung.
Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.
ÖPNV: gut erreichbar Nächste Station bis 1 km entfernt.
E-Mobilität: starkes Angebot Viele Ladepunkte im PLZ-Gebiet.
Gesundheit: Traumazentrum regional erreichbar Das nächste Traumazentrum liegt bis 15 km entfernt.
Naturschutz: prägender Schutzgebietsanteil BfN: Naturschutzgebiet oder Nationalpark prägt mindestens 5 % der Gemeindefläche.
BBSR INKAR: Kaufkraft 31.455 EUR je Einwohner (Gemeinde), Einzelhandelskaufkraft 9.116 EUR je Einwohner (Gemeinde), Steuerkraft 1.091 EUR je Einwohner (Gemeinde)
Wohnungsmarkt regional
BBSR INKAR: Angebotsmieten 10,00 EUR/m² (Kreis, 2024), Baulandpreise 189,70 EUR/m² (Kreis, 2022), Baugenehmigungen 6,9 Wohnungen je 1.000 Einwohner (2023)
BfN: 14,3 % Naturschutzgebiete, 14,0 % FFH-Gebiet, 1,1 % Landschaftsschutzgebiet in der Gemeinde (Flächen können sich zwischen Kategorien überlagern)
Schutzgebiete Nähe
BfN: nächstes Schutzgebiet zum Gemeindezentrum: Inn und Untere Alz (FFH-Gebiet, 1,11 km); nächstes strenges Schutzgebiet: Untere Alz (Naturschutzgebiet, 1,11 km); Auswahl: FFH-Gebiet: Inn und Untere Alz | Landschaftsschutzgebiet: LSG "Dachlwand" in den Gemeinden Perach, Schutzing, Marktlberg und dem Markt Marktl, Landkreis Altötting | Naturschutzgebiet: Innleite bei Marktl mit
Flächennutzung
Siedlung 5,9 %, Verkehr 4,3 %, Wald 45,4 %, Landwirtschaft 38,0 %, Gewässer 4,5 %; Wohnbaufläche 61 ha, Industrie/Gewerbe 13 ha (Marktl, M, Stand 31.12.2021)
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.