Deutschland Karte

Mühlgasse in 99880 Laucha

Die Mühlgasse in Laucha verläuft nur durch das Postleitzahlgebiet 99880 .

Karte und Lage

  • Nächste ÖPNV-Station: Laucha (105 m)
  • Verkehrsmittel: Bus
  • Abfahrten werktags: ca. 49 pro Tag
Kartendaten © OpenStreetMap, ÖPNV-Daten © BKG, dl-de/by-2-0.

Lageprofil für Immobilien

  • ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
  • E-Mobilität: starkes Angebot Viele Ladepunkte im PLZ-Gebiet.
ÖPNV-AnbindungLaucha (105 m); ca. 49 Abfahrten werktags
Ladeinfrastruktur28 Ladepunkte im PLZ-Gebiet, 18 Schnellladeeinrichtungen, bis 250 kW
Digitale Infrastruktur60,3 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 33,2 % FTTB/H-Gigabit, 89,1 % 5G-Flächenabdeckung (Landkreis Gotha, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
Altersstruktur10.787 unter 10 Jahre (7,9 %), 36.981 ab 65 Jahre (27,2 %) (Gotha, Landkreis, Stand 31.12.2024)
Arbeitsmarkt48.152 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Gotha, Landkreis), Stand 30.06.2024
Zensus 20227.437 Einwohner (Friedrichroda, Stadt, Abweichung zur Fortschreibung 265, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten der Mühlgasse
NameMühlgasse
Postleitzahl99880
OrtLaucha
Breitengrad50.926739
Längengrad10.542299
Vorwahl03622
TelefonnetzWaltershausen Thür
LandThüringen
LandkreisGotha
GemeindeLaucha
KarteKarte und Lage
Fakten zur Gemeinde Laucha
Gemeindeschlüssel16067042
Regionalschlüssel160675003042
GemeindetypKreisangehörige Gemeinde
VerwaltungVG Hörsel
Waltershäuser Str. 16a
99880 Hörselgau
Bevölkerungsdichte80 Ew. je km²
Fläche6,65 km²
Einwohner531
davon weiblich266
davon männlich265

Gemeinde-Übersichtskarte(n)

Laucha
Gemeindekarte Laucha
Steuersätze von Laucha
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer-Hebesatz
Laucha---

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Die Hebesätze werden aus den aktualisierten Bestandsdaten geladen; für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.