Die Straße Münzenhof liegt in Tann im Bereich Münzenhof. Der Wohnqualität-Index liegt bei 65 von 100 Punkten und bewertet die Lage anhand von Versorgung, Erreichbarkeit, Wohnungsmarkt, Sicherheit, Umwelt und Infrastruktur. Die Marktindikatoren stammen aus Zensus 2022 und BBSR INKAR; sie beschreiben das Umfeld und ersetzen keine Objektbewertung.
Marktindikatoren
Ø Nettokaltmiete5,23 €/m²Zensus 2022
Leerstand6,8 %Zensus 2022
Eigentümerquote69,5 %Zensus 2022
Ø Wohnfläche127,3 m²Zensus 2022
Angebotsmiete9,00 €/m²BBSR INKAR, Kreis
Baulandpreis113,43 €/m²BBSR INKAR, Kreis
Lagefaktoren
Wohnqualität65/100solide Wohnqualität
Grundschule3,0 kmnächste Schule
ÖPNV1,4 kmnächste Station
Gigabit12,2 %Haushalte
Karte und Lage
Nächste ÖPNV-Station: Bachham bei Wurmannsquick (1,4 km)
FernstraßenumfeldBASt-Zählstelle 9,0 km, 9.382 Kfz/Tag82
Verkehrssicherheit2,4 Unfälle je 1.000 Einwohner78
Regionale SicherheitslagePKS-HZ 4.589 je 100.000 Einwohner im Landkreis Rottal-Inn78
Umfeldstruktur22,1 % Wald, 0,3 % Gewässer62
GesundheitTraumazentrum 10,5 km76
E-Mobilität4 Ladepunkte im PLZ-Gebiet62
Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.
ÖPNV: eingeschränkt fußläufig Nächste Station über 1 km entfernt.
E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
Gesundheit: Traumazentrum regional erreichbar Das nächste Traumazentrum liegt bis 15 km entfernt.
Nahversorgung: Supermarkt schnell erreichbar Deutschlandatlas: Pkw-Fahrzeit zum nächsten Supermarkt/Discounter bis 5 Minuten.
BBSR INKAR: Kaufkraft 28.703 EUR je Einwohner (Gemeinde), Einzelhandelskaufkraft 8.412 EUR je Einwohner (Gemeinde), Steuerkraft 993 EUR je Einwohner (Gemeinde)
Wohnungsmarkt regional
BBSR INKAR: Angebotsmieten 9,00 EUR/m² (Kreis, 2024), Baulandpreise 113,43 EUR/m² (Kreis, 2022), Baugenehmigungen 6,0 Wohnungen je 1.000 Einwohner (2023)
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.