Pfarrer-Girl-Weg / Pfarrer-Gierl-Weg in 83088 Kiefersfelden
Straße und Lage
Die Straße Pfarrer-Gierl-Weg liegt in Kiefersfelden im Bereich Kiefersfelden. Sie ist dem Postleitzahlgebiet 83088 zugeordnet. Ortsteilbezug: Kiefersfelden.
Die Straße Pfarrer-Gierl-Weg liegt in Kiefersfelden im Bereich Kiefersfelden. Der Wohnqualität-Index liegt bei 74 von 100 Punkten und bewertet die Lage anhand von Versorgung, Erreichbarkeit, Wohnungsmarkt, Sicherheit, Umwelt und Infrastruktur. Die Marktindikatoren stammen aus Zensus 2022 und BBSR INKAR; sie beschreiben das Umfeld und ersetzen keine Objektbewertung.
FernstraßenumfeldBASt-Zählstelle 851 m, 40.513 Kfz/Tag40
Verkehrssicherheit2,3 Unfälle je 1.000 Einwohner78
Regionale SicherheitslagePKS-HZ 4.315 je 100.000 Einwohner im Landkreis Rosenheim78
SchienenlärmEBA: ca. 1.280 Betroffene, 19,8 % der Einwohner42
Umfeldstruktur55,7 % Wald, 2,1 % Gewässer76
Natur- und Schutzgebiete26,9 % Landschaftsschutz61
GesundheitTraumazentrum 27,9 km60
E-Mobilität71 Ladepunkte im PLZ-Gebiet90
Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.
ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
E-Mobilität: starkes Angebot Viele Ladepunkte im PLZ-Gebiet.
Schule: Grundschule sehr nah Die nächste Grundschule liegt bis 750 m entfernt.
Nahversorgung: Supermarkt schnell erreichbar Deutschlandatlas: Pkw-Fahrzeit zum nächsten Supermarkt/Discounter bis 5 Minuten.
BBSR INKAR: Kaufkraft 30.429 EUR je Einwohner (Gemeinde), Einzelhandelskaufkraft 9.167 EUR je Einwohner (Gemeinde), Steuerkraft 1.380 EUR je Einwohner (Gemeinde)
Wohnungsmarkt regional
BBSR INKAR: Angebotsmieten 13,00 EUR/m² (Kreis, 2024), Baulandpreise 717,29 EUR/m² (Kreis, 2022), Baugenehmigungen 7,8 Wohnungen je 1.000 Einwohner (2023)
Nächste BASt-Dauerzählstelle: Kiefersfelden (S), A 93, 851 m, 40.513 Kfz/Tag, 8.130 Schwerverkehr/Tag, 20,1 % Schwerverkehr (Jahreswert 2023)
Motorisierung
4.225 Pkw, 649 Pkw je 1.000 Einwohner, 5.386 Kraftfahrzeuge insgesamt, 657 Krafträder, 264 Lkw (Kiefersfelden, Stand 01.01.2025)
Verkehrssicherheit
15 erfasste Verkehrsunfälle mit Personenschaden in der Region/Gemeinde 2024
Regionale Sicherheitslage
PKS 2024: 11.082 registrierte Fälle, 4.315 Fälle je 100.000 Einwohner, Aufklärungsquote 78,9 % (Landkreis Rosenheim; Hellfelddaten, nicht straßengenau)
Schienenlärm
EBA-Umgebungslärmkartierung: 480 Einwohner LDEN ab 55 dB, 1.280 Einwohner LNight ab 45 dB, 3,18 km² LDEN-Fläche ab 55 dB, 230 Wohnungen, 0 Schulen (Stand 30.06.2022)
Natur, Umwelt & KulturKulturumfeld, Schutzgebiete, Schutzgebiete Nähe
Kulturumfeld
Nächstes BKG/UNESCO-Welterbe: Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee, Neues Schloss Herrenchiemsee, Chiemsee, Kulturstätte, Aufnahme 2025, 31,6 km
Schutzgebiete
BfN: 26,9 % Landschaftsschutzgebiete in der Gemeinde (Flächen können sich zwischen Kategorien überlagern)
Schutzgebiete Nähe
BfN: Gemeindezentrum liegt im Schutzgebiet Inschutznahme des Gebietes Mühlau-Schöffau als LSG (Landschaftsschutzgebiet); nächstes strenges Schutzgebiet: Geigelstein (Naturschutzgebiet, 11,20 km); Auswahl: Landschaftsschutzgebiet: Inntal Süd; Inschutznahme des Gebietes Mühlau-Schöffau als LSG; LSG "Oberstes Leitzachtal und seine Umgebung bei Bayrischzell"; Schutz des Auerbachtales einschl. Regau (am Förchenbach) und
Flächennutzung
Siedlung 6,2 %, Verkehr 3,7 %, Wald 55,7 %, Landwirtschaft 25,4 %, Gewässer 2,1 %; Wohnbaufläche 140 ha, Industrie/Gewerbe 38 ha (Kiefersfelden, Stand 31.12.2021)
Gemeinde Kiefersfelden Postfach 60 83088 Kiefersfelden
Bevölkerungsdichte
177 Ew. je km²
Fläche
36,74 km²
Einwohner
6.513
davon weiblich
3.347
davon männlich
3.166
Übersichtskarten in der Gemeinde
Kiefersfelden
Steuersätze in Kiefersfelden
Ort
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuerhebesatz
Kiefersfelden
320
320
350
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.