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Schauland in 19294 Göhren

Die Schauland in Göhren verläuft nur durch das Postleitzahlgebiet 19294 .

Karte und Lage

  • Nächste ÖPNV-Station: Malk Göhren Dorf (202 m)
  • Verkehrsmittel: Bus, Rufbus
  • Abfahrten werktags: ca. 49 pro Tag
Kartendaten © OpenStreetMap, ÖPNV-Daten © BKG, dl-de/by-2-0.

Lageprofil für Immobilien

  • ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
  • E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
  • Breitband: gute Gigabit-Verfügbarkeit Ein großer Teil der Haushalte erreicht 1.000 Mbit/s oder mehr.
ÖPNV-AnbindungMalk Göhren Dorf (202 m); ca. 49 Abfahrten werktags
Ladeinfrastruktur2 Ladepunkte im PLZ-Gebiet, 0 Schnellladeeinrichtungen, bis 30 kW
Digitale Infrastruktur71,6 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 49,2 % FTTB/H-Gigabit, 96,0 % 5G-Flächenabdeckung (Land Mecklenburg-Vorpommern, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
Altersstruktur124.108 unter 10 Jahre (7,9 %), 441.327 ab 65 Jahre (28,0 %) (Mecklenburg-Vorpommern, Stand 31.12.2024)
Zensus 20221.570.817 Einwohner (Mecklenburg-Vorpommern, Abweichung zur Fortschreibung -56.639, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten der Schauland
NameSchauland
Postleitzahl19294
OrtMalk Göhren
Breitengrad53.217911
Längengrad11.378111
Vorwahl038755
TelefonnetzEldena
LandMecklenburg-Vorpommern
LandkreisLudwigslust
GemeindeMalk Göhren
KarteKarte und Lage
Fakten zur Gemeinde Malk Göhren
Gemeindeschlüssel13054071
GemeindetypKreisangehörige Gemeinde
VerwaltungAmt Dömitz-Malliß
Goethestraße 21
19303 Dömitz
Bevölkerungsdichte23 Ew. je km²
Fläche22,56 km²
Einwohner516
davon weiblich235
davon männlich281

Gemeinde-Übersichtskarte(n)

Malk Göhren
Gemeindekarte Malk Göhren
Steuersätze von Malk Göhren
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer-Hebesatz
Malk Göhren---

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Die Hebesätze werden aus den aktualisierten Bestandsdaten geladen; für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.