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Schüttelgraben in 71394 Kernen

Straße und Lage

Die Schüttelgraben liegt in Kernen im Bereich Stetten. Sie ist dem Postleitzahlgebiet 71394 zugeordnet. Ortsteilbezug: Stetten.

Wohn- und Standortprofil

  • Wohnqualität76/100 - gute Wohnqualität
  • Breitband84,0 % Gigabit-Verfügbarkeit

Für diese Straße liegt derzeit keine belastbare Straßenkoordinate vor. Koordinatenabhängige Nahdaten werden deshalb ausgeblendet, bis der Straßenpunkt im Neuaufbau bereinigt ist.

Lageprofil für Immobilien

76/100

Wohnqualität-Index

gute Wohnqualität aus 66 % Datenabdeckung.

  • Digitale Infrastruktur84,0 % Gigabit-Verfügbarkeit76
  • Wohnungsmarkt8,59 €/m² Miete, 3,4 % Leerstand80
  • Verkehrssicherheit2,5 Unfälle je 1.000 Einwohner78
  • Regionale SicherheitslagePKS-HZ 4.175 je 100.000 Einwohner im Kreis Rems-Murr-Kreis78
  • Umfeldstruktur20,8 % Wald, 0,5 % Gewässer62
  • E-Mobilität35 Ladepunkte im PLZ-Gebiet90

Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.

  • E-Mobilität: starkes Angebot Viele Ladepunkte im PLZ-Gebiet.
  • Breitband: gute Gigabit-Verfügbarkeit Ein großer Teil der Haushalte erreicht 1.000 Mbit/s oder mehr.
  • Wohnumfeld: 7.682 Wohnungen Wohnungsbestand als Kontext für Marktdichte und Siedlungsstruktur.
  • Bevölkerung: Wanderungsgewinn Mehr Zu- als Fortzüge im aktuellen Statistikjahr.
Ladeinfrastruktur35 Ladepunkte im PLZ-Gebiet, 0 Schnellladeeinrichtungen, bis 44 kW
Motorisierung9.970 Pkw, 627 Pkw je 1.000 Einwohner, 12.457 Kraftfahrzeuge insgesamt, 1.225 Krafträder, 786 Lkw (Kernen im Remstal, Stand 01.01.2025)
Digitale Infrastruktur84,0 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 41,5 % FTTB/H-Gigabit, 93,0 % 5G-Flächenabdeckung (Gemeinde Kernen im Remstal, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
FlächennutzungSiedlung 18,0 %, Verkehr 7,9 %, Wald 20,8 %, Landwirtschaft 52,3 %, Gewässer 0,5 %; Wohnbaufläche 151 ha, Industrie/Gewerbe 56 ha (Kernen im Remstal, Stand 31.12.2021)
Verkehrssicherheit40 erfasste Verkehrsunfälle mit Personenschaden in der Region/Gemeinde 2024
Regionale SicherheitslagePKS 2024: 18.375 registrierte Fälle, 4.175 Fälle je 100.000 Einwohner, Aufklärungsquote 58,6 % (Rems-Murr-Kreis; Hellfelddaten, nicht straßengenau)
Wohnungsbestand7.682 Wohnungen, 3.116 Wohngebäude (Kernen im Remstal)
Zensus WohnenØ Nettokaltmiete 8,59 €/m², Leerstandsquote 3,4 %, Eigentümerquote 54,1 %, Ø Wohnfläche 92,8 m², 295 leerstehende Wohnungen (Kernen im Remstal, Stand 15.05.2022)
DemografieDurchschnittsalter 45,0 Jahre (Kernen im Remstal)
Altersstruktur1.384 unter 10 Jahre (8,7 %), 3.485 ab 65 Jahre (21,9 %) (Kernen im Remstal, Stand 31.12.2024)
Arbeitsmarkt6.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Kernen im Remstal), Stand 30.06.2024
WanderungSaldo 166 (1.103 Zuzüge, 937 Fortzüge) (Kernen im Remstal, 2024)
Sterbefälle190 Sterbefälle (Kernen im Remstal, 2024)
Zensus 202215.761 Einwohner (Kernen im Remstal, Abweichung zur Fortschreibung 328, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten zur Schüttelgraben

Straßendaten
NameSchüttelgraben
Postleitzahl71394
OrtKernen
OrtsteilStetten
Vorwahl07151
TelefonnetzWaiblingen
LandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkReg.-Bez. Stuttgart
LandkreisRems-Murr-Kreis
GemeindeKernen im Remstal
Gemeinde Kernen im Remstal
Gemeindeschlüssel08119093
Regionalschlüssel081190093093
GemeindetypKreisangehörige Gemeinde
VerwaltungGemeinde Kernen im Remstal
Stettener Str. 12
71394 Kernen im Remstal
Bevölkerungsdichte1058 Ew. je km²
Fläche15,04 km²
Einwohner15.906
davon weiblich7.932
davon männlich7.974

Übersichtskarten in der Gemeinde

Kernen im Remstal
Gemeindekarte Kernen im Remstal
Steuersätze in Kernen im Remstal
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuerhebesatz
Kernen im Remstal385385400

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.