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Sintenisweg in 66802 Überherrn

Die Sintenisweg in Überherrn verläuft nur durch das Postleitzahlgebiet 66802 . Der nächstgelegene Ortsteil ist Wohnstadt.

Karte und Lage

  • Nächste ÖPNV-Station: Albrecht-Dürer-Straße, Überherrn (197 m)
  • Verkehrsmittel: Bus
  • Abfahrten werktags: ca. 83 pro Tag
Kartendaten © OpenStreetMap, ÖPNV-Daten © BKG, dl-de/by-2-0.

Lageprofil für Immobilien

82/100

Wohnqualität-Index

gute Wohnqualität aus 100 % Datenabdeckung.

  • ÖPNV-ErreichbarkeitNächste Station 197 m, ca. 83 Abfahrten werktags100
  • Digitale Infrastruktur73,4 % Gigabit-Verfügbarkeit61
  • Wohnungsmarkt5,60 €/m² Miete, 4,5 % Leerstand90
  • FernstraßenumfeldBASt-Zählstelle 7,4 km, 16.766 Kfz/Tag82
  • Verkehrssicherheit1,9 Unfälle je 1.000 Einwohner92
  • Umfeldstruktur22,9 % Wald, 0,4 % Gewässer65
  • GesundheitTraumazentrum 9,7 km76
  • E-Mobilität16 Ladepunkte im PLZ-Gebiet76

Automatischer Orientierungswert aus amtlichen Kontextdaten. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.

  • ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
  • E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
  • Gesundheit: Traumazentrum regional erreichbar Das nächste Traumazentrum liegt bis 15 km entfernt.
  • Breitband: gute Gigabit-Verfügbarkeit Ein großer Teil der Haushalte erreicht 1.000 Mbit/s oder mehr.
ÖPNV-AnbindungAlbrecht-Dürer-Straße, Überherrn (197 m); ca. 83 Abfahrten werktags
Ladeinfrastruktur16 Ladepunkte im PLZ-Gebiet, 1 Schnellladeeinrichtungen, bis 71 kW
GesundheitsversorgungNächstes Traumazentrum: Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Saarlouis, regionales Traumazentrum, Saarlouis, 9,7 km
Bundesfernstraßen-VerkehrNächste BASt-Dauerzählstelle: Ensdorf, B 269, 7,4 km, 16.766 Kfz/Tag, 985 Schwerverkehr/Tag, 5,9 % Schwerverkehr (Jahreswert 2023)
Motorisierung8.462 Pkw, 699 Pkw je 1.000 Einwohner, 10.189 Kraftfahrzeuge insgesamt, 828 Krafträder, 573 Lkw (Überherrn, Stand 01.01.2025)
Digitale Infrastruktur73,4 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 1,1 % FTTB/H-Gigabit, 96,7 % 5G-Flächenabdeckung (Gemeinde Überherrn, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
FlächennutzungSiedlung 19,0 %, Verkehr 5,8 %, Wald 22,9 %, Landwirtschaft 51,2 %, Gewässer 0,4 %; Wohnbaufläche 283 ha, Industrie/Gewerbe 254 ha (Überherrn, Stand 31.12.2021)
Verkehrssicherheit23 erfasste Verkehrsunfälle mit Personenschaden in der Region/Gemeinde 2024
Wohnungsbestand6.010 Wohnungen, 4.390 Wohngebäude (Überherrn)
Zensus WohnenØ Nettokaltmiete 5,60 €/m², Leerstandsquote 4,5 %, Eigentümerquote 70,7 %, Ø Wohnfläche 121,0 m², 268 leerstehende Wohnungen (Überherrn, Stand 15.05.2022)
DemografieDurchschnittsalter 47,8 Jahre (Überherrn)
Altersstruktur980 unter 10 Jahre (8,1 %), 3.312 ab 65 Jahre (27,4 %) (Überherrn, Stand 31.12.2024)
Arbeitsmarkt3.676 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Überherrn), Stand 30.06.2024
WanderungSaldo 70 (619 Zuzüge, 549 Fortzüge) (Überherrn, 2024)
Sterbefälle158 Sterbefälle (Überherrn, 2024)
Zensus 202212.059 Einwohner (Überherrn, Abweichung zur Fortschreibung 521, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten der Sintenisweg
NameSintenisweg
Postleitzahl66802
OrtÜberherrn
OrtsteilWohnstadt
Breitengrad49.235828
Längengrad6.702199
Vorwahl06836, 06837
TelefonnetzÜberherrn, Wallerfangen
LandSaarland
LandkreisSaarlouis
GemeindeÜberherrn
KarteKarte und Lage
Fakten zur Gemeinde Überherrn
Gemeindeschlüssel10044119
Regionalschlüssel100440119119
GemeindetypÜberherrn
VerwaltungGemeinde Überherrn
Rathausstraße 101
66802 Überherrn
Bevölkerungsdichte353 Ew. je km²
Fläche34.32 km²
Einwohner12109
davon weiblich6238
davon männlich5871

Gemeinde-Übersichtskarte(n)

Überherrn
Gemeindekarte Überherrn
Steuersätze von Überherrn
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer-Hebesatz
Überherrn405435430

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Die Hebesätze werden aus den aktualisierten Bestandsdaten geladen; für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.