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Straße des 15. Oktober in 04574 Deutzen

Die Straße des 15. Oktober in Deutzen verläuft nur durch das Postleitzahlgebiet 04574 .

Karte und Lage

  • Nächste ÖPNV-Station: Deutzen, Markt (386 m)
  • Verkehrsmittel: Bus
  • Abfahrten werktags: ca. 60 pro Tag
Kartendaten © OpenStreetMap, ÖPNV-Daten © BKG, dl-de/by-2-0.

Lageprofil für Immobilien

  • ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
  • Breitband: gute Gigabit-Verfügbarkeit Ein großer Teil der Haushalte erreicht 1.000 Mbit/s oder mehr.
ÖPNV-AnbindungDeutzen, Markt (386 m); ca. 60 Abfahrten werktags
Digitale Infrastruktur72,2 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 62,0 % FTTB/H-Gigabit, 98,6 % 5G-Flächenabdeckung (Landkreis Leipzig, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
Altersstruktur22.324 unter 10 Jahre (8,6 %), 72.946 ab 65 Jahre (28,0 %) (Leipzig, Landkreis, Stand 31.12.2024)
Arbeitsmarkt79.562 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Leipzig, Landkreis), Stand 30.06.2024
Zensus 20225.150 Einwohner (Bennewitz, Abweichung zur Fortschreibung 57, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten der Straße des 15. Oktober
NameStraße des 15. Oktober
Postleitzahl04574
OrtDeutzen
Breitengrad51.110909
Längengrad12.42053
Vorwahl03433
TelefonnetzBorna Stadt
LandSachsen
Regierungsbezirkfrüher: Direktionsbezirk Leipzig
LandkreisLeipzig
GemeindeDeutzen
KarteKarte und Lage
Fakten zur Gemeinde Deutzen
Gemeindeschlüssel14729090
GemeindetypKreisangehörige Gemeinde
VerwaltungGemeinde Deutzen
Am Markt 2
4574 Deutzen
Bevölkerungsdichte293 Ew. je km²
Fläche6,62 km²
Einwohner1939
davon weiblich958
davon männlich981

Gemeinde-Übersichtskarte(n)

Deutzen
Gemeindekarte Deutzen
Steuersätze von Deutzen
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer-Hebesatz
Deutzen---

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Die Hebesätze werden aus den aktualisierten Bestandsdaten geladen; für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.