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Vor dem Rostocker Tor in 18246 Bützow

Die Vor dem Rostocker Tor in Bützow verläuft nur durch das Postleitzahlgebiet 18246 . Der nächstgelegene Ortsteil ist Bützow.

Karte und Lage

  • Nächste ÖPNV-Station: Bützow, Pferdemarkt (1,5 km)
  • Verkehrsmittel: Bus
  • Abfahrten werktags: ca. 56 pro Tag
Kartendaten © OpenStreetMap, ÖPNV-Daten © BKG, dl-de/by-2-0.

Lageprofil für Immobilien

  • ÖPNV: eingeschränkt fußläufig Nächste Station über 1 km entfernt.
  • E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
  • Breitband: gute Gigabit-Verfügbarkeit Ein großer Teil der Haushalte erreicht 1.000 Mbit/s oder mehr.
ÖPNV-AnbindungBützow, Pferdemarkt (1,5 km); ca. 56 Abfahrten werktags
Ladeinfrastruktur18 Ladepunkte im PLZ-Gebiet, 2 Schnellladeeinrichtungen, bis 71 kW
Digitale Infrastruktur71,6 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 49,2 % FTTB/H-Gigabit, 96,0 % 5G-Flächenabdeckung (Land Mecklenburg-Vorpommern, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
Altersstruktur124.108 unter 10 Jahre (7,9 %), 441.327 ab 65 Jahre (28,0 %) (Mecklenburg-Vorpommern, Stand 31.12.2024)
Zensus 20221.570.817 Einwohner (Mecklenburg-Vorpommern, Abweichung zur Fortschreibung -56.639, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten der Vor dem Rostocker Tor
NameVor dem Rostocker Tor
Postleitzahl18246
OrtBützow
OrtsteilBützow
Breitengrad53.863239
Längengrad11.989169
Vorwahl038461
TelefonnetzBützow
LandMecklenburg-Vorpommern
LandkreisGüstrow
GemeindeBützow, Stadt
KarteKarte und Lage
Fakten zur Gemeinde Bützow, Stadt
Gemeindeschlüssel13053013
GemeindetypStadt
VerwaltungAmt Bützow-Land
Am Markt 1
18246 Bützow
Bevölkerungsdichte191 Ew. je km²
Fläche39,71 km²
Einwohner7585
davon weiblich3951
davon männlich3634

Gemeinde-Übersichtskarte(n)

Bützow, Stadt
Gemeindekarte Bützow, Stadt
Steuersätze von Bützow, Stadt
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer-Hebesatz
Bützow, Stadt---

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Die Hebesätze werden aus den aktualisierten Bestandsdaten geladen; für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.