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Zum Rundling in 04460 Kitzen

Die Zum Rundling in Kitzen verläuft nur durch das Postleitzahlgebiet 04460 . Der nächstgelegene Ortsteil ist Scheidens.

Karte und Lage

  • Nächste ÖPNV-Station: Scheidens (Kitzen) (163 m)
  • Verkehrsmittel: Bus
  • Abfahrten werktags: ca. 7 pro Tag
Kartendaten © OpenStreetMap, ÖPNV-Daten © BKG, dl-de/by-2-0.

Lageprofil für Immobilien

  • ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
  • Breitband: gute Gigabit-Verfügbarkeit Ein großer Teil der Haushalte erreicht 1.000 Mbit/s oder mehr.
ÖPNV-AnbindungScheidens (Kitzen) (163 m); ca. 7 Abfahrten werktags
Digitale Infrastruktur72,2 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 62,0 % FTTB/H-Gigabit, 98,6 % 5G-Flächenabdeckung (Landkreis Leipzig, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
Altersstruktur22.324 unter 10 Jahre (8,6 %), 72.946 ab 65 Jahre (28,0 %) (Leipzig, Landkreis, Stand 31.12.2024)
Arbeitsmarkt79.562 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Leipzig, Landkreis), Stand 30.06.2024
Zensus 20225.150 Einwohner (Bennewitz, Abweichung zur Fortschreibung 57, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten der Zum Rundling
NameZum Rundling
Postleitzahl04460
Ort
OrtsteilScheidens
Breitengrad51.207664
Längengrad12.244879
Vorwahl034203, 034296, 034444
TelefonnetzZwenkau, Groitzsch b Pegau, Lützen
LandSachsen
Regierungsbezirkfrüher: Direktionsbezirk Leipzig
LandkreisLeipzig
GemeindeKitzen
KarteKarte und Lage
Fakten zur Gemeinde Kitzen
Gemeindeschlüssel14729210
GemeindetypKreisangehörige Gemeinde
VerwaltungGemeinde Kitzen
Am Kulturhaus 4
4460 Kitzen
Bevölkerungsdichte72 Ew. je km²
Fläche26,94 km²
Einwohner1932
davon weiblich918
davon männlich1014

Gemeinde-Übersichtskarte(n)

Kitzen
Gemeindekarte Kitzen
Steuersätze von Kitzen
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer-Hebesatz
Kitzen---

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Die Hebesätze werden aus den aktualisierten Bestandsdaten geladen; für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.