Die Straße Bondlring liegt in Schönberg im Bereich Schönberg. Der Wohnqualität-Index liegt bei 73 von 100 Punkten und bewertet die Lage anhand von Versorgung, Erreichbarkeit, Wohnungsmarkt, Sicherheit, Umwelt und Infrastruktur. Die Marktindikatoren stammen aus Zensus 2022 und BBSR INKAR; sie beschreiben das Umfeld und ersetzen keine Objektbewertung.
FernstraßenumfeldBASt-Zählstelle 10,6 km, 36.474 Kfz/Tag82
Verkehrssicherheit0,9 Unfälle je 1.000 Einwohner92
Regionale SicherheitslagePKS-HZ 4.268 je 100.000 Einwohner im Landkreis Mühldorf a.Inn78
Umfeldstruktur18,8 % Wald, 0,6 % Gewässer61
GesundheitTraumazentrum 12,5 km76
E-Mobilität2 Ladepunkte im PLZ-Gebiet62
Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.
ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
Gesundheit: Traumazentrum regional erreichbar Das nächste Traumazentrum liegt bis 15 km entfernt.
Breitband: sehr hohe Gigabit-Verfügbarkeit Mindestens 90 % der Haushalte erreichen 1.000 Mbit/s oder mehr.
BBSR INKAR: Kaufkraft 30.825 EUR je Einwohner (Gemeinde), Einzelhandelskaufkraft 7.155 EUR je Einwohner (Gemeinde), Steuerkraft 948 EUR je Einwohner (Gemeinde)
Wohnungsmarkt regional
BBSR INKAR: Angebotsmieten 10,00 EUR/m² (Kreis, 2024), Baulandpreise 197,15 EUR/m² (Kreis, 2022), Baugenehmigungen 2,7 Wohnungen je 1.000 Einwohner (2023)
BfN: nächstes Schutzgebiet zum Gemeindezentrum: Schutz des Gebietes des "Mühldorfer Hart" als LSG (Landschaftsschutzgebiet, 10,82 km); nächstes strenges Schutzgebiet: Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Au a. Inn (Naturschutzgebiet, 20,24 km)
Flächennutzung
Siedlung 3,9 %, Verkehr 3,5 %, Wald 18,8 %, Landwirtschaft 72,2 %, Gewässer 0,6 %; Wohnbaufläche 20 ha, Industrie/Gewerbe 7 ha (Schönberg, Stand 31.12.2021)
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.