Die Straße Brunnengasse liegt in Höchstädt im Bereich Höchstädt. Der Wohnqualität-Index liegt bei 71 von 100 Punkten und bewertet die Lage anhand von Versorgung, Erreichbarkeit, Wohnungsmarkt, Sicherheit, Umwelt und Infrastruktur. Die Marktindikatoren stammen aus Zensus 2022 und BBSR INKAR; sie beschreiben das Umfeld und ersetzen keine Objektbewertung.
FernstraßenumfeldBASt-Zählstelle 5,9 km, 22.337 Kfz/Tag76
Verkehrssicherheit3,8 Unfälle je 1.000 Einwohner78
Regionale SicherheitslagePKS-HZ 5.878 je 100.000 Einwohner im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge78
Umfeldstruktur22,5 % Wald, 1,7 % Gewässer62
Natur- und Schutzgebiete41,0 % Landschaftsschutz, 100,0 % Naturpark72
GesundheitTraumazentrum 11,2 km76
E-Mobilität4 Ladepunkte im PLZ-Gebiet62
Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.
ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
Gesundheit: Traumazentrum regional erreichbar Das nächste Traumazentrum liegt bis 15 km entfernt.
Schule: Grundschule gut erreichbar Die nächste Grundschule liegt bis 1,5 km entfernt.
BBSR INKAR: Kaufkraft 28.214 EUR je Einwohner (Gemeinde), Einzelhandelskaufkraft 7.989 EUR je Einwohner (Gemeinde), Steuerkraft 819 EUR je Einwohner (Gemeinde)
Wohnungsmarkt regional
BBSR INKAR: Angebotsmieten 7,00 EUR/m² (Kreis, 2024), Baulandpreise 43,08 EUR/m² (Kreis, 2022), Baugenehmigungen 1,0 Wohnungen je 1.000 Einwohner (2023)
Gemeinde Höchstädt i.Fichtelgebirge Postfach 30 95186 Höchstädt i.Fichtelgebirge
Bevölkerungsdichte
68 Ew. je km²
Fläche
14,95 km²
Einwohner
1.011
davon weiblich
534
davon männlich
477
Übersichtskarten in der Gemeinde
Höchstädt i. Fichtelgebirge
Steuersätze in Höchstädt i.Fichtelgebirge
Ort
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuerhebesatz
Höchstädt i. Fichtelgebirge
375
355
350
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.