Die Straße Niederhof liegt in Sundhagen im Bereich Niederhof. Der Wohnqualität-Index liegt bei 73 von 100 Punkten und bewertet die Lage anhand von Versorgung, Erreichbarkeit, Wohnungsmarkt, Sicherheit, Umwelt und Infrastruktur. Die Marktindikatoren stammen aus Zensus 2022 und BBSR INKAR; sie beschreiben das Umfeld und ersetzen keine Objektbewertung.
FernstraßenumfeldBASt-Zählstelle 8,3 km, 8.537 Kfz/Tag82
GesundheitTraumazentrum 11,0 km76
E-Mobilität3 Ladepunkte im PLZ-Gebiet62
Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.
ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
E-Mobilität: vorhanden Ladepunkte im PLZ-Gebiet nachgewiesen.
Gesundheit: Traumazentrum regional erreichbar Das nächste Traumazentrum liegt bis 15 km entfernt.
Breitband: gute Gigabit-Verfügbarkeit Ein großer Teil der Haushalte erreicht 1.000 Mbit/s oder mehr.
BBSR INKAR: Kaufkraft 27.307 EUR je Einwohner (Bundesland), Einzelhandelskaufkraft 8.827 EUR je Einwohner (Bundesland), Steuerkraft 1.167 EUR je Einwohner (Bundesland)
Wohnungsmarkt regional
BBSR INKAR: Angebotsmieten 9,00 EUR/m² (Bundesland, 2024), Baulandpreise 105,03 EUR/m² (Bundesland, 2022), Baugenehmigungen 0,8 Wohnungen je 1.000 Einwohner (2023)
3 Ladepunkte im PLZ-Gebiet, 0 Schnellladeeinrichtungen, bis 44 kW
Gesundheitsversorgung
Nächstes Traumazentrum: HELIOS Hanseklinikum Stralsund, Klinikum am Sund, regionales Traumazentrum, Stralsund, 11,0 km
Schulen
Grundschule: Schulzentrum Sundhagen Regionale Schule mit Grundschule (6,4 km); weiterführend: Christliche Gemeinschaftsschule Jona Schule Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und Grundschule (8,2 km) (Quelle: Schulferien.cc)
INKAR-Erreichbarkeit
BBSR INKAR: Autobahnanschluss 13,2 Pkw-Min., IC/ICE-Bahnhof 29,8 Pkw-Min., Hausarzt 1,4 km, Apotheke 2,0 km, Grundschule 1,4 km
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.