Die Straße Schlüsselau liegt in Frensdorf im Bereich Schlüsselau. Der Wohnqualität-Index liegt bei 72 von 100 Punkten und bewertet die Lage anhand von Versorgung, Erreichbarkeit, Wohnungsmarkt, Sicherheit, Umwelt und Infrastruktur. Die Marktindikatoren stammen aus Zensus 2022 und BBSR INKAR; sie beschreiben das Umfeld und ersetzen keine Objektbewertung.
Marktindikatoren
Ø Nettokaltmiete5,60 €/m²Zensus 2022
Leerstand5,6 %Zensus 2022
Eigentümerquote72,8 %Zensus 2022
Ø Wohnfläche121,9 m²Zensus 2022
Angebotsmiete10,00 €/m²BBSR INKAR, Kreis
Baulandpreis126,58 €/m²BBSR INKAR, Kreis
Lagefaktoren
Wohnqualität72/100solide Wohnqualität
Grundschule4,2 kmnächste Schule
ÖPNV66 mnächste Station
Gigabit2,9 %Haushalte
Karte und Lage
Nächste ÖPNV-Station: Schlüsselau Ortsmitte (66 m)
FernstraßenumfeldBASt-Zählstelle 8,0 km, 54.658 Kfz/Tag70
Verkehrssicherheit1,4 Unfälle je 1.000 Einwohner92
Regionale SicherheitslagePKS-HZ 2.492 je 100.000 Einwohner im Landkreis Bamberg88
Umfeldstruktur31,3 % Wald, 1,1 % Gewässer67
GesundheitTraumazentrum 8,8 km76
Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.
ÖPNV: sehr gut erreichbar Nächste Station bis 500 m entfernt.
Gesundheit: Traumazentrum regional erreichbar Das nächste Traumazentrum liegt bis 15 km entfernt.
Nahversorgung: Supermarkt schnell erreichbar Deutschlandatlas: Pkw-Fahrzeit zum nächsten Supermarkt/Discounter bis 5 Minuten.
Kulturumfeld: UNESCO-Welterbe in der Nähe Altstadt von Bamberg liegt bis 25 km entfernt.
BBSR INKAR: Kaufkraft 29.507 EUR je Einwohner (Gemeinde), Einzelhandelskaufkraft 7.551 EUR je Einwohner (Gemeinde), Steuerkraft 896 EUR je Einwohner (Gemeinde)
Wohnungsmarkt regional
BBSR INKAR: Angebotsmieten 10,00 EUR/m² (Kreis, 2024), Baulandpreise 126,58 EUR/m² (Kreis, 2022), Baugenehmigungen 0,8 Wohnungen je 1.000 Einwohner (2023)
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.