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Sonnenhof in 55469 Schönborn

Straße und Lage

Die Sonnenhof liegt in Schönborn. Sie ist dem Postleitzahlgebiet 55469 zugeordnet.

Wohn- und Standortprofil

  • Wohnqualität64/100 - solide Wohnqualität
  • Breitband15,3 % Gigabit-Verfügbarkeit

Für diese Straße liegt derzeit keine belastbare Straßenkoordinate vor. Koordinatenabhängige Nahdaten werden deshalb ausgeblendet, bis der Straßenpunkt im Neuaufbau bereinigt ist.

Lageprofil für Immobilien

64/100

Wohnqualität-Index

solide Wohnqualität aus 76 % Datenabdeckung.

  • Digitale Infrastruktur15,3 % Gigabit-Verfügbarkeit23
  • Wohnungsmarkt4,83 €/m² Miete89
  • AlltagsversorgungSupermarkt 5,9 Min., Notfall 6,4 Min., Schwimmbad 6,5 Min.84
  • Verkehrssicherheit7,2 Unfälle je 1.000 Einwohner50
  • Regionale SicherheitslagePKS-HZ 4.984 je 100.000 Einwohner im Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis78
  • Umfeldstruktur20,8 % Wald, 0,5 % Gewässer59
  • E-Mobilität42 Ladepunkte im PLZ-Gebiet90

Automatischer Orientierungswert aus amtlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kontextdaten. Datenbasis und Gewichtung. Der Index ersetzt keine Besichtigung, kein Verkehrswertgutachten und keine individuelle Standortprüfung.

  • E-Mobilität: starkes Angebot Viele Ladepunkte im PLZ-Gebiet.
  • Notfallversorgung: kurze Fahrzeit Deutschlandatlas: Notfallversorgung per Pkw bis 10 Minuten erreichbar.
  • Mobilität: hohe Pkw-Dichte Der Pkw-Bestand liegt bei rund 717 je 1.000 Einwohner.
  • Breitband: unterdurchschnittliche Gigabit-Verfügbarkeit Die Gigabit-Abdeckung liegt unter 50 % der Haushalte.
Ladeinfrastruktur42 Ladepunkte im PLZ-Gebiet, 18 Schnellladeeinrichtungen, bis 300 kW
Motorisierung203 Pkw, 717 Pkw je 1.000 Einwohner, 312 Kraftfahrzeuge insgesamt, 41 Krafträder, 7 Lkw (Schönborn, Stand 01.01.2025)
Digitale Infrastruktur15,3 % der Haushalte mit mindestens 1.000 Mbit/s, 15,3 % FTTB/H-Gigabit, 96,7 % 5G-Flächenabdeckung (Gemeinde Schönborn, Festnetz 12/2024, Mobilfunk 01/2025)
AlltagsversorgungDeutschlandatlas: Supermarkt/Discounter 5,9 Pkw-Min., Notfallversorgung 6,4 Pkw-Min., Hallenbad 6,5 Pkw-Min., Frei-/Naturbad 7,0 Pkw-Min. (Downloadstand 26.06.2025)
FlächennutzungSiedlung 4,4 %, Verkehr 7,7 %, Wald 20,8 %, Landwirtschaft 65,6 %, Gewässer 0,5 %; Wohnbaufläche 9 ha, Industrie/Gewerbe 0 ha (Schönborn, Hunsrück, Stand 31.12.2021)
Verkehrssicherheit2 erfasste Verkehrsunfälle mit Personenschaden in der Region/Gemeinde 2024
Regionale SicherheitslagePKS 2024: 5.303 registrierte Fälle, 4.984 Fälle je 100.000 Einwohner, Aufklärungsquote 70,4 % (Rhein-Hunsrück-Kreis; Hellfelddaten, nicht straßengenau)
Wohnungsbestand127 Wohnungen, 94 Wohngebäude (Schönborn)
Zensus WohnenØ Nettokaltmiete 4,83 €/m², Eigentümerquote 63,6 %, Ø Wohnfläche 127,8 m², 7 leerstehende Wohnungen (Schönborn, Stand 15.05.2022)
DemografieDurchschnittsalter 43,9 Jahre (Schönborn)
Altersstruktur31 unter 10 Jahre (11,0 %), 63 ab 65 Jahre (22,3 %) (Schönborn, Stand 31.12.2024)
Arbeitsmarkt40.630 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Rhein-Hunsrück-Kreis), Stand 30.06.2024
WanderungSaldo -3 (16 Zuzüge, 19 Fortzüge) (Schönborn, 2024)
Sterbefälle2 Sterbefälle (Schönborn, 2024)
Zensus 2022277 Einwohner (Schönborn, Abweichung zur Fortschreibung 5, Stand 15.05.2022)
Datenstand

Die vollständigen Quellennachweise, Datenstände und Importdaten stehen auf der Seite Quellennachweise und Datenimporte.

Fakten zur Sonnenhof

Straßendaten
NameSonnenhof
Postleitzahl55469
OrtSchönborn
Vorwahl06761
TelefonnetzSimmern Hunsrück
LandRheinland-Pfalz
Regierungsbezirkfrüher: Reg.-Bez. Koblenz
LandkreisRhein-Hunsrück-Kreis
GemeindeSchönborn
Gemeinde Schönborn
Gemeindeschlüssel07140139
Regionalschlüssel071405008139
GemeindetypKreisangehörige Gemeinde
VerwaltungVerbandsgemeindeverw. Simmern / Hunsrück
Brühlstraße 2
55469 Schönborn
Bevölkerungsdichte73 Ew. je km²
Fläche3,90 km²
Einwohner283
davon weiblich143
davon männlich140

Übersichtskarten in der Gemeinde

Schönborn
Gemeindekarte Schönborn
Steuersätze in Schönborn
OrtGrundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuerhebesatz
Schönborn345465380

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Datenstand 31.12.2024. Für rechtsverbindliche Auskünfte gilt die jeweilige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt.